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Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes: was kann ich tun?
Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Angestellten vor allen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu schützen. Doch nicht nur dein Arbeitgeber steht in der Verantwortung, sondern auch du als Mitarbeiter. Wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz missachtet, drohen strafrechtliche Konsequenzen – sowohl für dich als auch für den Betrieb, in dem du tätig bist.
Was ist unter Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verstehen?
Unter Arbeits- und Gesundheitsschutz sind alle in einem Betrieb notwendigen Maßnahmen zu verstehen, die mögliche Sicherheitsrisiken von deinem Arbeitsplatz fernhalten. Konkret heißt das Folgendes: Dein Arbeitgeber muss sich an Regelungen und Verordnungen des Arbeitsschutzes halten – vorrangig an das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – die deine Gesundheit und Sicherheit und die deiner Kollegen am Arbeitsplatz schützen. Darüber hinaus hat dein Arbeitgeber eine Vielzahl von Verordnungen zu beachten. Diese werden von den Berufsgenossenschaften als sogenannte Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erlassen und von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern in Form der sogenannten DGUV-Regeln konkretisiert. Des Weiteren existieren auch Verordnungen der EU und des Bundes.
Zu den Verordnungen zählen unter anderem:
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- die Mutterschutzverordnung (MuSchV)
Doch nicht nur Arbeitgeber sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Angestellten verantwortlich, sondern auch Führungskräfte, Betriebsleitungen und beauftragte Mitarbeiter. Es gibt eine Vielzahl an Arbeitssituationen und Tätigkeiten, die für Beschäftigte Risiken bergen. Dazu zählt beispielsweise:
- Einsatz von schweren Maschinen und Werkzeugen
- Arbeit an stromführenden Geräten
- Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie beispielsweise Chemikalien oder Dämpfen
- Tätigkeiten an biologischen Wirkstoffen, wie zum Beispiel Viren oder Bakterien
- physikalische Einwirkungen, d. h., Strahlungen oder Lärm
Folgen für deinen Arbeitgeber bei ungenügender Sicherstellung des Arbeitsschutzes
Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz in dem Unternehmen, in dem du tätig bist, können schwerwiegende Konsequenzen für deinen Arbeitgeber haben. Es ist mit hohen Bußgeldern – bis zu einer Höhe von 25.000 Euro – zu rechnen. Liegen Personenschäden und grobe Fahrlässigkeit vor, muss mit Freiheitsstrafen gerechnet werden.
Um die drohenden Strafen abzuwenden, muss jedes Unternehmen – unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße – eine schriftliche Vereinbarung mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. einem Dienstleister nachweisen können. Hierüber solltest du als Mitarbeiter des Betriebs informiert werden. Außerdem sind Namen und Kontaktdaten des Fachpersonals bekannt zu geben. Die entsprechenden fachkundigen Personen haben stets die Pflicht, dich und deine Kollegen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen – auch bei Änderungen.
Unumgänglich – die Gefährdungsbeurteilung
Die sogenannte Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Betrieb – auch für Kleinunternehmen – ein unverzichtbares Dokument. Seit 2013 muss in jedem Unternehmen ab dem ersten Angestellten eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorliegen, die regelmäßig zu aktualisieren und zu ergänzen ist. Mit dieser Beurteilung wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter garantiert.
Auch du als Arbeitnehmer bist in der Verantwortung
Nicht nur dein Arbeitgeber muss auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz achten, sondern auch du als Arbeitnehmer musst für deine Sicherheit und Gesundheit sowie die deiner Arbeitskollegen am Arbeitsplatz sorgen. Konkrete Regelungen bezüglich deiner Pflichten als Beschäftigter sind in § 15 ArbSchG enthalten. Beachtest du als Arbeitnehmer den Arbeitsschutz in deinem Unternehmen nicht, hat dein Arbeitgeber die Verpflichtung, auf den jeweiligen Verstoß zu reagieren. Zunächst können Ermahnungen vonseiten deines Vorgesetzten erfolgen. Reagierst du nicht darauf, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, die von dir begangenen Verstöße konkret zu dokumentieren.
Auf eine Ermahnung kann eine Abmahnung folgen – im äußersten Fall sogar eine fristlose Kündigung deines Arbeitsverhältnisses. Verletzt du wiederholt die Arbeitsschutzbestimmungen, die in deinem Betrieb gelten, droht gegebenenfalls sogar eine außerordentliche Kündigung, wenn durch dein Fehlverhalten eine erhebliche Gefahr für andere, aber auch für dich selbst am Arbeitsplatz entstanden ist.