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Alles zum Thema Urlaub – deine Rechte als Arbeitnehmer
Hektik, Stress und während du die Aufgabe erledigst, die du schon bis zur letztmöglichen Deadline aufgeschoben hast, klingelt noch ständig das Telefon – irgendwann ist man reif für den Urlaub! Das findet auch der Gesetzgeber, der dafür das Bundesurlaubsgesetz ins Leben gerufen hat. Darin steht u. a. wie hoch der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Urlaub ausfällt. Doch ist es eigentlich möglich, Urlaub nicht zu nehmen und Urlaubstage anzusparen? Und ist es wirklich verboten, während der Probezeit Urlaub zu nehmen?
Hier erfährst du alles Wissenswerte zum Thema Urlaub!
Wie viel Urlaub steht dir zu?
Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der jährliche Mindestanspruch auf Urlaub geregelt:
- Bei einer 6-Tage-Woche stehen dir mindestens 24 Tage Urlaub zu,
- bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage,
- bei einer 4-Tage-Woche mindestens 16 Tage
- und bei einer 1-Tage-Woche mindestens 4 Tage.
Der Urlaub richtet sich also nicht nach den festgelegten Arbeitsstunden, sondern an den Arbeitstagen pro Woche.
Was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst?
Du hast einen Unfall oder wirst krank – und das im Urlaub! Wenn du deine Zeit jetzt im Bett verbringen, von Arzt zu Apotheke eilen musst oder eine geplante Reise nicht antreten kannst, ist das weder erholsam noch entspannend. In so einem Fall darf dir dein Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub anrechnen (§ 9 BUrlG).
Wichtig ist, dass du bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Urlaub direkt am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigst – auch, wenn du außerhalb deines Urlaubs erst ab dem dritten Tag eine einreichen müsstest.
Merke: Ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es auch keinen Anspruch die Urlaubstage erstattet zu bekommen! Außerdem darfst du die Tage, die du zurückerhältst, nicht ohne Absprache mit deinem Arbeitgeber deinem aktuellen Urlaub absprachslos anhängen. Im schlimmsten Fall führt das zu einer Kündigung, ein Recht auf die eigenständige Verlängerung des Urlaubs gibt es nämlich nicht.
Kann dein Chef deinen Urlaubsantrag ablehnen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann im Jahr sie ihre Urlaubstage nehmen. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber den Antrag aber ablehnen. Solche dringenden betrieblichen Gründe können z. B. die fristgerechte Erfüllung eines Auftrags, ein personeller Engpass, weil etwa zu viele Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub nehmen möchten, oder ein erhöhtes Arbeitsvolumen sein.
Verfällt dein Urlaub am Ende des Jahres?
Grundsätzlich gilt: Du musst deinen gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ganz genau weiß es der Arbeitsvertrag: Darin steht, ob du deinen Urlaub mit ins Folgejahr nehmen darfst. Das ist in einigen Fällen an bestimmte Bedingungen geknüpft, z. B., wenn dringende betriebliche (z. B. termin- oder saisongebundene Aufträge, Probleme im Betriebsablauf) oder persönliche Gründe (z. B. Arbeitsunfähigkeit, ein pflegebedürftiger Angehöriger) vorliegen.
Sinn und Zweck des Urlaubs ist, dass sich der Arbeitnehmer erholen soll. Wenn du deinen Urlaub mit ins Folgejahr nehmen darfst, musst du ihn deshalb bis spätestens 31. März nehmen – sonst droht tatsächlich der Verfall. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied 2019, dass dich dein Arbeitgeber auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen muss.
Wenn dein Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nicht nachkommt und dein Urlaub trotzdem verfällt, solltest du einen Anwalt einschalten.
Kannst du den gesetzlichen Mindesturlaub wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen, verfällt dein Urlaub 15 Monate ab dem Ende des Urlaubsjahres.
Kannst du während der Probezeit Urlaub nehmen?
Du möchtest bei deinem neuen Arbeitgeber Urlaub beantragen, befindest dich aber noch in der Probezeit? Hast du jetzt überhaupt Anspruch auf deinen Urlaub? Die Antwort: Ja – aber nur teilweise! Für die Dauer der Probezeit gibt es eine sogenannte Wartezeit. Das heißt den Anspruch auf deinen Jahresurlaub, hast du erst wenn die diese Wartezeit von 6 Monaten absolviert hast. Innerhalb der 6 Monate hast du lediglich Anspruch auf die Gewährung des anteiligen Urlaubes.
Machen wir es an einem Beispiel konkret: Laut deinem Arbeitsvertrag hast du 24 (Jahres)Urlaubstage. Nach 2 Monaten Betriebszugehörigkeit möchtest du dir etwas Urlaub nehmen. Dein Anspruch beträgt demnach 2/12 des Jahresurlaubes, also: 24/12*2 = 4 Urlaubstage.
Wenn dein Chef kulant ist, darf er dir aber selbstverständlich auch bereits in der Wartezeit mehr Urlaub gewähren.
Wann hast du Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung?
Wenn dir dein Arbeitgeber kündigt, du deinen Urlaub aber nicht in Anspruch genommen hast und er zeitlich noch nicht verfallen ist, entsteht für dich ein Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Beispiel: Du erhältst eine Kündigung zum Ende des Monats und musst noch 5 Tage arbeiten, hast aber noch 15 Urlaubstage zur Verfügung. Da du den Urlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen kannst, hast du Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung. Die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet sich aus der Anzahl deiner Arbeitstage, deinem Verdienst und deinen verbleibenden Urlaubstagen.
Es ist übrigens ein Irrglaube, den Urlaub ohne weiteres, also bei bestehenbleiben des Arbeitsverhältnisses, einfach ausbezahlt werden kann. Der Urlaub dient laut Gesetz der Erhohlung und darf nur im obengenannten Fall ausbezahlt werden.
Artikel von Ferdinand Hausen (360 Grad Bewerbung) und Diana Mittel.
Quelle: Diana Mittel ist Redakteur/in und Content Manager/in bei anwalt.de. Alles über Arbeitsrecht und über 70.000 weitere Rechtstipps erwarten dich kostenlos.