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Minijob: Darf der Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten?

Minijob - Darf der Arbeitgeber einen Minijob verbieten?

Das Einkommen aus einem Job reicht nicht mehr aus: Finanzielle Schwierigkeiten oder Nöte sind für viele Arbeitnehmer ein Grund, sich zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit nach einem Nebenjob umzusehen. Eine der wohl am häufigsten gestellten Fragen dabei ist: Darf ich so einen Nebenjob überhaupt annehmen? Und was kann ich tun, wenn ich es darf, es mir mein Arbeitgeber aber trotzdem verbietet?

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Wer von einem Minijob oder einem 450-Euro-Job spricht, meint in der Regel eine geringfügige Beschäftigung. Die Bezahlung einer geringfügigen Beschäftigung darf einen gesetzlichen Höchstbetrag nicht übersteigen. Dieser liegt seit 2013 bei 450 Euro im Monat – daher die Bezeichnung 450-Euro-Job – und ist steuerfrei. Alternativ zeichnet sich eine geringfügige Beschäftigung dadurch aus, dass sie nur von kurzer Dauer ist. Für Arbeitnehmer gelten dabei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Vollzeitbeschäftigte – es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, sie dürfen nicht anders behandelt werden.

Bist du in einer geringfügigen Beschäftigung sozialversichert?

Eine geringfügige Beschäftigung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.

Was gilt, ist die Rentenversicherungspflicht: Der Arbeitnehmer zahlt 3,9 % der Minijob-Einkünfte an die Rentenversicherung, der Arbeitgeber weitere 15 %. Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht aber befreien lassen, indem du das deinem Minijob-Arbeitgeber schriftlich mitteilt.

In der Praxis heißt das: Bei einem Einkommen von 450 Euro zahlt der Arbeitnehmer 17,55 Euro an die Rentenversicherung, der Arbeitgeber 67,50 Euro.

Darfst du zusätzlich zu einem Vollzeitjob einen Minijob annehmen?

Es gibt kein Gesetz, das Arbeitnehmern einen Minijob neben ihrer Haupttätigkeit verbietet. Trotzdem kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Darin kann sich z. B. eine Klausel befinden, die eine Nebentätigkeit ohne die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers ausschließt. Fehlt eine solche Vereinbarung, steht es dem Arbeitnehmer frei, einen Minijob anzunehmen.

In den meisten Fällen ist eine Klausel unzulässig, die eine Nebentätigkeit grundsätzlich verbietet, und entsprechend rechtlich angreifbar. Nur in seltenen Fällen kann der Arbeitgeber ein gültiges Nebentätigkeitsverbot durchsetzen, etwa in sensiblen Berufsfeldern wie der Forschung.

Was solltest du beachten, wenn du einen Minijob annehmen möchtest?

Arbeitnehmer können Ärger mit dem Chef vermeiden, indem sie von vornherein offen mit ihrer Nebentätigkeit umgehen und ihn darüber informieren. Es ist deshalb sinnvoll, sich die Zustimmung über den Minijob schriftlich einzuholen – bei einem Vorgesetztenwechsel bist du so auf der sicheren Seite.

Für den Minijob gelten dann folgende Voraussetzungen:

  • Der Hauptjob darf durch den Minijob nicht beeinträchtigt werden: Arbeitnehmer müssen auf genügend Erholung und Freizeit neben dem Minijob und vor allem im Urlaub der Haupttätigkeit achten.
  • Die Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden: Pro Werktag, d. h. von Montag bis Samstag, beträgt die Höchstarbeitszeit jeweils acht Stunden. Der Arbeitnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die tägliche Höchstarbeitszeit sowie die insgesamt 48 Stunden nicht zu überschreiten.
  • Der Minijob darf nicht in Konkurrenz zum Hauptjob stehen: Ein Minijob etwa bei der Konkurrenz des Hauptarbeitgebers ist keine Option.

Besondere Vorsicht ist im Krankheitsfall geboten: Der Minijob darf bei einer Arbeitsunfähigkeit die Heilung nicht verzögern. Andernfalls verstößt das gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtspflicht im Hauptjob (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.08.1993, Az.: 2 AZR 154/93).

Was kannst du tun, wenn dir dein Arbeitgeber einen Minijob verbietet?

Wenn der Arbeitgeber keine Nebentätigkeit zulässt, sollte der Arbeitnehmer auch keinen Minijob annehmen, da das zu einer Abmahnung wegen eines Pflichtverstoßes und im wiederholten Fall zu einer Kündigung führen kann. Der Arbeitgeber kann außerdem eine Kündigung des Minijobs verlangen.

Arbeitnehmer sind mit einem Anwalt für Arbeitsrecht am besten beraten, bevor es überhaupt zum Streit kommt – er ist mit der rechtlichen Lage am besten vertraut und überprüft Arbeitsverträge ganz individuell, denn meistens handelt es sich um Einzelfälle, die eine entsprechende Einschätzung verlangen.

Quelle: Diana Mittel ist Redakteurin und Content Managerin bei anwalt.de. Die Rechtsberatungsplattform anwalt.de vermittelt seit 15 Jahren erfolgreich Anwälte an Ratsuchende. Mit über 20.000 Anwälten und Kanzleien, bereits mehr als 70.000 veröffentlichten Rechtstipps und Rechtshelfern zu Fragen von der Abfindung über Scheidung bis hin zur Unternehmensgründung steht anwalt.de dir in jeglichen rechtlichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite.

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